Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bedürftige Familien werden am Gymnasium am Mosbacher Berg nicht im Stich gelassen. Betroffene Eltern wenden sich bitte an die offiziellen Programme: z.B. Schulpaten helfen oder das Bildungspaket "Leistungen für Bildung und Teilhabe", das vom Amt für Soziale Arbeit - Jobcenter - verwaltet wird. Den Flyer des Jobcenters mit detaillierten Angaben finden Sie hier.
Welche Leistungen gibt es?
- Eintägige Ausflüge der Schulen
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung ab der 10. Klasse
- Lernförderung
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen
- Teilhabe an Kultur, Sport, Freizeit etc. für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Familien mit Kindern im Vorschulalter, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die noch zur Schule gehen, mit geringem
Einkommen. Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte, die
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag bekommen
oder
- Personen, die keine der o. g. Leistungen erhalten, aber die Bedarfe aus dem Bildungs und Teilhabepaket nicht oder nur teilweise finanzieren können.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Grundsätzlich sind für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gesonderte Anträge für jedes Kind/jeden Jugendlichen/jeden jungen Erwachsenen und jede Leistungsart erforderlich. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Geldleistung erhalten und welche Nachweise gegebenenfalls noch vorzulegen sind.
Kontakt:
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Amt für Soziale Arbeit –Jobcenter-
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
Fax: 0611/31-5984
E-Mail: 51.jobcenter@wiesbaden.de
Alle angesprochenen Antragsunterlagen finden Sie
unter www.wiesbaden.de. oder auch im Anhang auf dieser Seite