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Religion

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Jugendkirche

Die Fächer Evangelische und Katholische Religion erfüllen in der Schule vielfältige Aufgaben. Insofern sich die Schule außerschulischen Lernorten öffnet, kommt sie an einer Auseinandersetzung mit christlichen Traditionen nicht vorbei (Straßennamen, Kirchengebäude etc.) Auch kann ein Schüler seine Sozialisation und Umwelt nicht verstehen, ohne über die christlichen Grundlagen seiner Kultur nachzudenken. Ohne bewusste Wahrnehmung dieser kulturellen Traditionen wären die Schüler/innen nicht in der Lage, sich an einem Dialog in einer multikulturellen Gesellschaft zu beteiligen. Hauptsächlich aber gehört der Religionsunterricht in die Schule durch seinen eigenständigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung des Schülers. Ethische Fragen und Lebensfragen, das Gelingen und Scheitern von Lebensentwürfen bedürfen einer religiösen Begründung.

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Vorweihnachtsgootesdienst 2019

Am GMB wird Religion auf Grundlage des hessisches Kerncurriculums und den Fachcurricula des GMB unterricht. Die Fächer Evangelische und Katholische Religion werden in der Sekundarstufe I durchgängig zweistündig unterrichtet. Dies gilt leider auch für den Oberstufenunterricht, der bei der Vorbereitung auf das Zentralabitur unter dieser Zeitknappheit leidet.

Der Evangelische und Katholische Fachbereich arbeiten am GMB in vielen Bereichen harmonisch zusammen. Im 5./6. Schuljahr wird von den Schülern beider Konfessionen vor den Weihnachtsferien ein ökumenischer Weihnachtsgottesdienst im Zusammenarbeit mit der Jugendkirche KANA gestaltet. Weitere außerschulische Aktivitäten ließen sich anführen, wie zum Beispiel Exkursionen zu verschiedenen religiösen Gotteshäusern, etwa der Besuch der Synagoge in der 6. Klasse. Weitere außerschulische Unternehmungen ließen sich anführen, wie z.B. die gewinnbringende Arbeit mit der Jugendkirche Kana. So versucht der Religionsunterricht seinen Anteil zur Persönlichkeitsförderung der ihm anvertrauten Schüler und Schülerinnen beizutragen.

 (Hinweis: Zum Umwählen/Abwählen des Religionsunterrichts muss ein selbstgeschriebener Antrag verfasst werden)