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"Zurück auf (fast) normal!"

Corona-Regelungen ab 2. Mai

Nach den Osterferien erhält das "normale" Leben wieder Einzug am GMB

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Schulgebäude des GMB
Ab dem 2. Mai können weitere Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in Kraft treten, wie Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz in seinem Schreiben vom 28.4.2022 verdeutlicht: "Damit schaffen wir die Voraussetzungen, damit alle Schülerinnen und Schüler nach zwei Jahren der Pandemie wieder einen möglichst normalen Schulalltag erleben können." 

 

Folgende Regelungen gelten auch am GMB ab dem 2. Mai 2022 zu:

  • Wegfall der Testpflicht: Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.
  • Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause (vgl. Anhang): Wir verteilen an den folgenden Terminen in der 1.Stunde jeweils eine Packung von fünf Coronatests an jede/n Schüler*in: 02.5. (Mo), 16.5. (Mo), 08.6. (Mi), 20.6. (Mo), 11.7. (Mo).
  • Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
  • Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich: Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unter- richt im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Son- derregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen auf Grundlage des Hygieneplans 10.0 / Hygieneplan GMB sind weiterhin einzuhalten: u.a. Lüften, Händewaschen, Husten- und Niesetikette, freiwilliges Tragen einer medizinischen Maske
  • Verkürzung der Absonderungspflicht: Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheits- symptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen (vgl. hierzu auch das Ablaufschema bei positiver Antigen-Selbsttestung).

Wir freuen uns sehr über dieses neue Maß an Normalität an unserer Schule und bedanken uns für das Verständnis und die konsequente Umsetzung der Hygiene-Maßnahmen in der zurückliegenden heißen Phase der Pandemie. Lassen Sie uns auch jetzt nicht leichtsinnig werden, sondern weiterhin verantwortungsvoll und mit Augenmaß die nun geltenden Hygienemaßnahmen einhalten sowie das freiwillige Testangebot gewissenhaft nutzen. Nur so können wir auch in den nächsten Wochen und Monaten im Sinne unseres Schulmottos: "gemeinsam mehr bewegen".

Corona-Regelungen für die erste Schulwoche nach den Osterferien

In der ersten Woche nach den Osterferien ist zunächst alles noch so wie in der Woche vor den Ferien mit Corona-Antigen-Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag. Es gilt weiterhin keine Maskenpflicht mehr, jedoch gelten noch die bekannten einschränkenden Regeln zum Betreten und zum Aufenthalt in den Schulgebäuden, insbesondere für Schüler*innen der Oberstufe.  Einen überarbeiteten Hygieneplan des GMB, basierend auf dem Hygieneplan 10.0 des HKM werden wir demnächst veröffentlichen.

Neue Corona-Regelungen ab 2. April 2022

Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat die Auswirkungen der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den hessischen Schulbetrieb konkretisiert (vgl. Elternbrief vom 28.3.2022) und den Fahrplan der Landesregierung für die kommenden Wochen erläutert. Folgende Änderungen kommen auch auf die Schulgemeinde des GMB zu:

Ab Montag, 4. April
  • keine Maskenpflicht mehr in der Schule
    (auch nicht in den Gängen, Fluren etc.)
  • bei einem Infektionsfall in der Klasse / Lerngruppe gibt es lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske
  • Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche für nicht geimpfte und nicht genesene Schüler*innen sowie nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen.
  • Tägliche Tests in Klasse / Lerngruppen mit positivem Corona-Fall
Bis zum 29. April
  • weiterhin Eintragen der Ergebnisse ins Testheft
  • Möglichkeit der Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht
Ab Montag, 2. Mai
  • Aufhebung der Testpflicht in den Schulen.
  • Freiwillige Testung der Schüler*innen sowie des Personals: Zur Verfügungstellung von wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause über die Schule
  • Keine Möglichkeit der Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht mehr
Geschrieben von:
Rüdiger Jarzina
Geschrieben am:
Kategorien:
Corona-Krise