Schulordnung
Kurzfassung

Aus Achtung voreinander nehmen alle Mitglieder der Schulgemeinde in ihren Äußerungen und in ihrem Handeln Rücksicht auf andere und unterlassen alles, was sie selbst und andere verletzen oder gefährden kann.
1. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht und die Pflichtveranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich und bringen alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit.
2. Fehlzeiten sind spätestens am dritten Tag schriftlich zu entschuldigen.
3. Schuleigentum muss pfleglich behandelt und bei Verlust oder Beschädigung gegebenenfalls ersetzt werden.
4. Private Roller, Fahrräder und Boards sind auf dem Schulgrundstück zu schieben oder zu tragen und auf den dafür vorgesehenen Plätzen gesichert abzustellen.
5. Das Betreten der Turnhalle, der Aula, der Fachbauten sowie der Fachräume ist für alle Schülerinnen und Schüler nur in Gegenwart von Lehrkräften gestattet.
6. Nach Unterrichtsschluss werden die Räume in ordentlichem Zustand verlassen. (Stühle hoch, Licht aus, Fenster zu!)
7. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 begeben sich in den großen Pausen auf den Schulhof. Ein Besuch des SV-Raumes, der Safari-Lounge und der Bibliothek ist möglich.
8. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich im Schulgebäude ruhig. Lärmen, Laufen und Ballspielen ist in den Klassenräumen und Gängen untersagt. Nur auf dem Basketballfeld darf mit festen Bällen gespielt werden.
9. Wir begegnen einander mit Respekt und werten einander nicht ab. Wenn wir abwertendes oder respektloses Verhalten beobachten, schreiten wir im Sinne einer demokratischen Schulkultur ein.
10. Alle Schülerinnen und Schüler werfen den Müll in die bereitstehenden Mülleimer.
11. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgrundstück in den Pausen nicht verlassen.
12. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
13. Gefährliche Gegenstände und Stoffe (wie z.B. Feuerwerkskörper, Messer, Waffen) dür-fen nicht mit in die Schule gebracht werden.
14. Vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes ist Schülerinnen und Schülern die Nutzung elektronischer Geräte (u.a. Smartwatches, Handys, Tablets, Laptops, Kopfhörer) grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung einer Lehrkraft möglich.
15. An folgenden Orten wird den Schülerinnen und Schülern der Sek II (außerhalb des Unterrichts) die Nutzung von Smartphone, Tablet, Laptop und Kopfhörern erlaubt: V-Bau, 1.OG M-Bau und auf dem kleinen Schulhof außerhalb der Pausen.
16. Schülerinnen und Schülern der Sek II ist es erlaubt, auf dem gesamten Schulgelände an Tablets und Laptops zu arbeiten.
17. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 dürfen ab der 7.Stunde in der Lern-landschaft des C-Baus (1.OG) an Tablets und Laptops arbeiten.
Verletzt eine Schülerin oder ein Schüler die Schul- und Hausordnung, so ergreift die Schule pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen.
gez. Antina Manig
Wiesbaden, April 2025