Wahlunterricht
In den Jahrgangsstufen 6 – 10 müssen von jeder/m Schüler*in insgesamt mindestens vier Stunden Wahlunterricht besucht werden, sonst ist am Ende der 10. Klasse keine Zulassung zur gymnasialen Oberstufe möglich – unabhängig von den sonstigen Noten.
Die Schüler*innen haben insgesamt fünf Schuljahre Zeit, die WU-Stunden zu sammeln, müssen also nicht in jedem Schuljahr einen Kurs belegen. Natürlich dürfen sie bei Interesse aber gerne mehr Stunden sammeln als mindestens notwendig. Ein zweistündiger, das komplette Schuljahr lang belegter Kurs zählt als zwei WU-Stunden, ein einstündiger als eine. Alle WU-Kurse müssen für die Dauer eines ganzen Schuljahres belegt und in beiden Halbjahren mindestens mit der Note „teilgenommen“ bewertet werden, damit sie angerechnet werden.
Am GMB gibt es zahlreiche, interessante Wahlunterrichtsangebote für die Jahrgangsstufen 6-10, die Sie den Informationen zum Wahlunterricht entnehmen können.