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Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

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Quelle: Pixabay
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Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, die aufgrund ihrer Herkunft Vorkenntnisse in einer der folgenden Sprachen mitbringen, haben die Möglichkeit, am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Dieser wird schulstufen- bzw. schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht erteilt.

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in Hessen teilweise in der Verantwortung des Landes Hessen teilweise in der Verantwortung der Herkunftsländer jahrgangs- und schulformübergreifend an zentralen Standorten als Wahlunterricht in ausgewählten Sprachen angeboten. Das Angebot ist je nach Sprache und Region sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Eine Übersicht finden Sie unter Angebotene Sprachen.

 

Warum überhaupt Unterricht in der Herkunftssprache?

Heute wachsen viele Kinder mit zwei oder mehreren Sprachen auf. Auch wenn sie die Sprache des Herkunftslandes ihrer Familie in unterschiedlichem Grade beherrschen, ist Mehrsprachigkeit für sie Alltagserfahrung.

Die vorrangigen Aufgaben des herkunftssprachlichen Unterrichts sind es,

  • die Zwei- oder Mehrsprachigkeit als besondere Qualifikation zu erhalten und zu fördern,
  • den Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Integration in die hiesige Gesellschaft zu geben und
  • ihre interkulturelle Kommunikations- und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Der herkunftssprachliche Unterricht soll systematisch die mündliche und schriftliche Handlungsfähigkeit in einer Sprache entwickeln. Er soll zu einer situationsgerechten und weitgehend korrekten Verwendung der Herkunftssprache führen. Darüber hinaus trägt er dazu bei, die allgemeine Sensibilität und Bewusstheit für Sprachen weiter auszubauen und Kompetenzen sowie Methoden zu vermitteln, die beim Erlernen von Sprachen generell und bei der Weiterentwicklung der Deutschkenntnisse im Besonderen von Nutzen sind.

(Quelle: Schulämter Hessen)

 

Schulorganisatorische Überlegungen

Als Wahlunterricht wird der herkunftssprachliche Unterricht mit folgenden Teilnahmevermerken in das Zeugnis aufgenommen: „teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ oder „mit gutem Erfolg teilgenommen“. Da der herkunftssprachliche Unterricht nicht benotet wird, ist er auch nicht versetzungsrelevant.

Als Schule informieren wir die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern in der Regel zu Schuljahresbeginn über die örtlichen bzw. regionalen Angebote im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts. Bei größerem Interesse am HSU an unserer Schule  sind wir als Schulgemeinde auch gerne dazu bereit, diesen am GMB anzubieten. Die Zuteilung / Vergabe erfolgt jedoch über das Schulamt.

Das Anmeldeformular, das auch bei den Schulen zu erhalten ist, ist bei der Anmeldung an der Schule von den Erziehungsberechtigten auszufüllen und unterschrieben dort abzugeben. Wenn Sie weitere Fragen zum Unterricht in der Herkunftssprache haben können Sie sich an das zuständige Fachberaterzentrum für Herkunftssprachen, Mehrsprachigkeit und schulische Integration (FBZ) wenden. 

Sie können sich zunächst - im Sinne einer Erstberatung - auch von Herrn Jarzina, Fachbereichsleitung I, am GMB beraten lassen. 

(Quelle: Schulämter Hessen)