Regelung zur Anbringung von Glückwunschplakaten
Image
- Das Betreten der Gartenflächen ist verboten! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dürr.
- Bitte keine Klebebänder verwenden! Die Fenster müssen weiterhin schließbar sein.
- Spätestens am letzten Prüfungstag (21.03.19) müssen alle Glückwunschplakate einschließlich der Schnüre entfernt werden.
- Geschrieben von:
- Rüdiger Jarzina
- Geschrieben am:
- Kategorien:
- Oberstufe