Regelung zur Anbringung von Glückwunschplakaten
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- Das Betreten der Gartenflächen ist verboten!
- Bitte keine Klebebänder verwenden! Die Fenster müssen weiterhin schließbar sein.
- Spätestens am letzten Prüfungstag (2.4.2020) müssen alle Glückwunschplakate einschließlich der Schnüre entfernt werden.
P.S. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dürr.
- Geschrieben von:
- Rüdiger Jarzina
- Geschrieben am:
- Kategorien:
- Oberstufe