Nutzungsregeln für den V-Bau
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Damit der neue Verwaltungsbau mit den Räumen für die Oberstufe lange in seinem guten Zustand erhalten bleibt, haben wir folgende Regeln erstellt:
Der Verwaltungsbau ist grundsätzlich ein Gebäude für die Oberstufe: Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist der Aufenthalt hier in der Regel nicht gestattet. Wege zum Sekretariat, der Lernmittelbibliothek, zum Monitor im Eingang, zu unserer Sozialpädagogin oder dem Lehrerzimmer sind natürlich nach wie vor für alle Schüler/-innen möglich.
Bitte helft alle mit: Gemeinsam schaffen wir uns mit den neuen Regeln hoffentlich eine (noch!) bessere Aufenthaltsqualität im V-Bau, auf den wir so lange warten mussten!
- Geschrieben von:
- Antina Manig
- Geschrieben am:
- Kategorien:
- Neubau Verwaltungsgebäude