FAQs zur Corona-Krise am GMB
Übersicht der aktuellen Fragen & Antworten (Stand: 23.11.2022)
- Die wichtigsten aktuellen Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite des HKM.
- FAQ-Seite wird seit dem Schuljahr 2020/21 fortlaufend überarbeitet.
Nr | Stichwort | Frage | Antworten zum Themenfeld |
45 | Ende der Absonderungspflicht | Was ist unter dem Ende der Absonderungspflicht zu verstehen? | Bitte lesen Sie hierfür das HKM-Schreiben vom 23.11.2022. |
44 | Wie ist zu verfahren bei positiver Antigen-Selbsttestung? | Hier hilft das Ablaufschema bei positiver Antigen-Selbsttestung, das das HKM am 29.4.2022 veröffentlicht hat. | |
43 | Lockerungen ab Mai 2022 | Welche Lockerungen kommen auf Hessens Schulen nach Ostern zu? |
Folgende Regelungen gelten auch am GMB ab dem 2. Mai 2022 zu:
(vgl. Homepage-Artikel) |
42 | Auswirkungen der Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes | Was bedeuten die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes für den hessischen Schulbetrieb? | Den HKM-Fahrplan für den Umgang mit Corona an den hessischen Schulen finden Sie auf der Homepage des HKM. |
41 |
Aktuelle CoSchuV & Auslegungshinweise |
Welche Änderungen ergeben sich aus der neuen Corona Schutz Verordnung (22.2.2022)? |
Die wichtigsten Änderungen: Ab 22.2.2022 nur noch 7 Tage täglich testen nach einem positiven Schnelltest in der Klasse. Ab 7.3. entfällt die Maskenpflicht am Platz. |
40 | Abmeldung vom Präsenzunterricht | Welche Regelungen gelten bezüglich einer Abmeldung vom Präsenzunterricht? |
Die Abmeldung eines Kindes vom Präsenzunterricht ist schriftlich an der Schule abzugeben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch unbedingt den diesbezüglichen Elternbrief der Schulleiterin (2.2.2022). |
39 | Quarantäne- und Isolationsregeln | Welche Quarantäne- und Isolationsregeln gelten in Hessen ab dem 17.1.2022? | Quarantäne- und Isolationsregeln in Hessen (ab 21.1.2022) |
38 | Welche Regelungen gelten nach den Präventionswochen ab dem 8.11.2021? | Eine anschauliche Übersicht finden Sie im Elternbrief des Kultusministers vom 4.11.2021. | |
37 | Schuljahr 2021/22 | Was ist für den Schuljahresstart 2021/22 zu beachten? |
Prof. Dr. R. Alexaner Lorz, Hessischer Kultusminister, gibt auf der HKM-Homepage Antworten zum Schuljahresstart 2021/22:
|
36 | Lockerung der Maskenpflicht | Welche Regelungen bezüglich des Tragens eines MNS gibt es ab dem 25.6.2021? |
(vgl. HKM Freiheiten für den Unterricht) |
35 | Was ist das Verfahren für eine freiwilllige Wiederholung? | Der Elternbrief vom 22.5.2021 erläutert das Verfahren hinsichtlich der frewilligen Wiederholung. (vgl. Schaubild; Muster-Antrag für freiwillige Wiederholung) | |
34 | Welche Vorgaben macht das HKM hinsichtlich der Leistungsbewertung, Versetzung und freiwilligen Wiederholung? |
GMB-Elternbrief vom 14.5.2021: Anders als im letzten Sommer werden in diesem Jahr nicht alle Schüler*innen einfach versetzt. Es gibt jedoch besondere Vorgaben, sodass Versetzungen dann möglich sind, wenn die mangelhaften Leistungen Ihrer Kinder auf die Lern- und Arbeitssituation während der Pandemie zurückzuführen sind. Details zu diesem Punkt finden Sie in der Anlage zum Elternschreiben. – Uns ist sehr daran gelegen, für jede einzelne Schülerin und jeden einzelnen Schüler den richtigen Weg zu finden. Daher möchte ich Sie unbedingt dazu ermutigen, zeitnah das Gespräch mit den Fachlehrer*innen oder den Klassenlehrer*innen zu suchen, wenn Sie von nicht ausreichenden Mahnnoten Ihrer Kinder wissen bzw. in der nächsten Woche einen entsprechenden Brief erhalten. |
|
33 | Stufenplan für weitere Öffnungsschritte (12.5.20221) | Welche weiteren Öffnungsschritte hat das hessische Corona-Kabinett am 12.5.2021 beschlossen? |
Sobald die Inzidenz in Wiesbaden an fünf Werktagen unter 100 liegt, beginnt am übernächsten Tag der eingeschränkte Regelbetrieb für die Klassen 5 und 6. Von da an dürfen die Klassen 5 und 6 also wieder vollständig kommen. 14 Tage später (bei einer stabilen Inzidenz unter 100) werden dann auch die Klassen 7 bis 11 wieder vollständig kommen dürfen. Heute gibt das RKI die Inzidenz für Wiesbaden mit 126 an. Für unsere Schule bleibt es daher in der nächsten Woche beim Wechselunterricht der Gruppe A von der Jgst. 5 bis 11. Über mögliche Änderungen für die darauf folgende Woche werde ich Sie rechtzeitig informieren. HKM-Pressemitteilung vom 12.5.2021 (Elternschreiben vom 12.5.2021) |
32 | Wechselmodell ab dem 10.5.2021 | Was sind die entscheidenden Informationen für die erhoffte Wiedereröffnung des GMB im Wechselmodell? | |
31 | Wo kann ich mich näher über den genauen Ablauf dieser Selbsttests informieren? | Ein anschauliches Video zur Testdurchführung finden Sie hier. (Bitte klicken Sie auf „Zu den Handhabungsvideos“.) | |
30 | Was ist hinsichtlich der neuen verpflichtenden Teststrategie zu beachten? | Um die Sicherheit aller zu erhöhen ist derzeit eine Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis Ihres Kindes vorliegt, das nicht älter als 72 Stunden ist.
Kinder, die keine Erklärung dabei haben und auch keinen Nachweis über einen Selbsttest, der bei einer der Teststellen gemacht wurde, mitbringen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. |
|
29 | Schulbetrieb ab dem 19.4.2021 | Welche Regelungen gelten für den Unterrichts- und Schulbetrieb nach den Osterferien? |
Nach der Sitzung des hessischen Kabinetts am 12.4.2021 erklärte Kultusminister Prof. Dr. Lorz, dass der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst genauso fortgeführt wird, wie er bis zu den Osterferien erfolgt ist. Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021:
|
28 | Wechselmodell ab 22.3.2021 | Wie wird am GMB die erweiterete Schulöffnung ab dem 22.3.2021 organisiert? |
Bitte entnehmen Sie die Informationen zum Plan für das Wechselmodell ab dem 22.3.2021 dem Elternbrief vom 12.3.2021. Weitere Informationen zur Klasseneinteilung in Gruppe A & B erhalten Sie von den Klassenleitungen. In den beiden Wochen vor Ostern wird kein Nachmittagsunterricht für die Jgst. 7 bis E stattfinden. Die Hausaufgabenbetreuung für die Jgst. 5 und 6 im Zuge des Ganztagsangebots bleibt bestehen. Alle Schüler*innen können sich zum Mittagessen bei unserem Caterer anmelden. |
27 |
Welcher Hygieneplan gilt ab dem 22.2.2021? |
Der Hygieneplan des GMB (18.2.2021) wurde orientiert am Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen (Stand 11. Februar 2021) überarbeitet und für das Wechselmodell angepasst (vgl. hierzu auch die überarbeitete Checkliste des GMB) |
|
26 | Regelungen ab dem 22.2.2021 | Welche neuen Regelungen gibt es ab dem 22.2.21? | Die neuen Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 22.2.2021 entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Kultusministeriums. Hiervon sind insbesondere die Jahrgangsstufen 5 und 6 betroffen, die in der Schule nach Stundenplan aber im Wechselmodell unterrichtet werden. Auch die Ganztagsangebote sollen wieder schrittweise aufgenommen werden |
25 | Lockdown | Welchen Unterrichtsbetrieb wird es nach den Weihnachtsferien geben? | Die Unterrichtsorganisation ab dem 11. Januar erläutert der Kultusminister im Elternbrief. Weitere Informationen zur Unterrichtsorganisation ab dem 11.1.2021 finden Sie im Elternbrief im Anhang. Am 21.1.2021 hat der Kultusminister in seinen Schreiben die vorerst bis zum 31.1.2021 terminierten Maßnahmen bis zum 14.2.2021 verlängert. |
24 | Auslösen der Stufe 2: Eingeschränkter Regelbetrieb | Welche verschärften Regeln gelten ab November 2020? |
Die zentralen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Ministerschreiben vom 30.10.2020 sowie der Verfügung der Stadt Wiesbaden vom 30.10.2020:
|
23 | Planungsszenarien | Gibt es für das Schuljahr 2020/21 - in Abhängigkeit zum Infektionsgeschehen - mögliche Alternativplanungen für den Schulbetrieb? | In ihrem Leitfaden vom 1.9.2020 hat das HKM vier Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation orientiert an der Entwicklung des Pandemiegeschehens entwickelt. |
22 | Ausblick | Kann es zu Änderungen der Vorgaben des HKM für das kommende Schuljahr kommen? | Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens und den Erfahrungen des letzten Schulhalbjahres scheint nichts beständiger als die Lageänderung ... |
21 | Betriebspraktika | Können Betriebspraktika wieder stattfinden? | Betriebspraktika sollen grundsätzlich nach den Herbstferien wieder durchgeführt werden. Sofern Betriebspraktika aufgrund der Umstände der Corona-Virus-Pandemie auch im Schuljahr 2020/2021 nicht erbracht werden können, enthält das Zeugnis nach § 24 Abs. 4 der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) unter Bemerkungen den Hinweis, dass eine Teilnahme am Betriebspraktika aus von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich war. (HKM 23.7.2020) |
20 | Wer ist am GMB für das Catering zuständig? | Seit dem 3.2.2020 haben wir mit T.S.Catering einen neuen Anbieter. | |
19 | Ganztags- und Mensabetrieb | Ist ein Mensabetrieb am GMB wieder möglich? | Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder grundsätzlich möglich. (HKM 30.6.2020) |
18 | Landesabitur | Wie wirkt sich das Pandemiegeschehen auf die Schüler*innen aus, die ihr Abitur ablegen wollen? | Regelungen und Durchführungsbestimmungen für das anstehende Landesabitur finden Sie hier. |
17 | Digitalisierung | Auf welche digitalen Lernplattformen wird am GMB zurückgegriffen? | Eine Übersicht über die schulische nutzbaren digitalen Plattformen finden Sie hier. |
16 |
Wie kann eine Leistungsbewertung im Distanzunterricht festgestellt werden? |
Besondere Formen der Leistungsfeststellung können angewandt werden: etwa in der Vereinbarung einer Präsenzzeit in der Schule ohne Lerngruppe, nur mit der Lehrkraft. In diesem Rahmen könnte auch eine Klassenarbeit geschrieben werden. (HKM 30.6.2020) |
|
15 | Werden die Leistungen im Distanzunterricht bewertet? | Prizipiell ja! Für die Leistungsbewertung sind nach § 73 Abs. 2 Satz 2 HSchG die im Unterricht vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten maßgebend. Für Zeiträume der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht sind die im Distanzlernen erbrachten Leistungen hinsichtlich der Leistungsbewertung den Leistungen im Unterricht gleichgestellt. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerin oder des Schülers, die Eingang in eine Bewertung finden sollen, im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Hinzu treten die Schülerleistungen, die wie im Normalbetrieb vor der Corona-Virus-Pandemie in häuslicher Lernzeit erbracht wurden (Fach- oder Jahresarbeiten, komplexe Leistungen, umfangreiche und anspruchsvolle Hausaufgaben etc.) (HKM 23.7.2020) | |
14 | Wie werden die Schüler*innen im Distanzunterricht zugeschaltet? |
Für Schüler*innen, die aufgrund eines Attests ausschließlich im Distanzunterricht beschult werden können, soll nach Möglichkeit eine direkte Anbindung an den Präsenzunterricht erfolgen: entweder durch die (punktuelle) Zuschaltung einer Videokonferenzsoftware oder per Telefon. Die Schulen haben auch andere Gestaltungsoptionen für die sinnvolle Teilnahme an schulischen Lehrangeboten beispielsweise durch postalischen/digitalen Versandt didaktisch aufbereiteter Unterrichts- und Übungsmaterialien (HKM 30.6.2020; HKM 23.7.2020) Die Zuschaltung ist nur dann möglich, wenn ihr die Eltern sowie zusätzlich die Schülerinnen und Schüler selbst, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind, zugestimmt haben. Aus Nachweisgründen sollte die Einwilligung möglichst in schriftlicher Form eingeholt werden. Die anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe sowie ihre Eltern sind darüber zu informieren, dass eine Videoübertragung stattfindet, und es bedarf auch ihrer schriftlichen Einwilligung. (HKM 23.7.2020) |
|
13 | Distanzunterricht | Welche Kommunikations-strukturen sind für den Distanzunterricht vorgesehen? |
Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzbetrieb nicht teilnehmen, haben ihrer Pflicht zur Teilnahme an schulischen Lehrangeboten im Rahmen häuslicher Lernsituationen nachzukommen. (HKM 23.7.2020) Es sollen transparente und regelmäßige Kontakte sowie Rückmeldeprozesse der Schule mit den Schüler*innen und bei Bedarf mit den Eltern sichergestellt werden (HKM 30.6.2020):
|
12 | Werden vom Land die Kosten für bereits gebuchte Klassenfahrten erstattet? | Hinsichtlich der Regelungen zur Übernahme von Kosten anlässlich stornierter Schulfahrten im Zusammenhang mit der CoViD-19-Pandemie sowie zu Neubuchungen von Schulfahrten, die ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 stattfinden sollen, ist auf den geltenden Erlass vom 15. Juli 2020 zu verweisen. | |
11 | Klassenfahrten | Finden in diesem Schuljahr Klassenfahrten statt? | Der Fokus im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres soll auf der Erteilung von Unterricht liegen, um Unterschiede im Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler, die sich infolge des pandemiebedingten eingeschränkten Schulbetriebs ergeben haben, bestmöglich auffangen zu können. Aus diesem Grund sollen mehrtägige Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt bleiben. (HKM 30.6.2020) |
10 | Wie erfolgt die Teilnahme am Unterricht für die Risikogruppe? | Für Schüler*innen, die aus o.g. Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zuhause aus am Unterricht gemeinsam mit ihrem Klassen- bzw. Kursverband teilnehmen zu können. In diesem Fall gelten die Grundsätze der Leistungsbewertung gemäß § 73 des Hessischen Schulgesetzes. (HKM 30.6.2020) | |
9 | Wer gehört zur Risikogruppe und wird vom Präsenzunterricht befreit? |
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert-Koch-Instituts). Schüler*innen, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind - in Ausnahmefällen - vom Schulbetrieb weiter nach ärztlichem Attest befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben. (HKM 30.6.2020) Die Freistellung ist jeweils bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu beantragen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung über das gesundheitliche Risiko beizufügen, soweit es Grundlage der Entscheidung ist, es sei denn, das Risiko lässt sich bereits der Schülerakte entnehmen oder die Befreiung beruht auf dem Alter von Haushaltsangehörigen. Die Kosten für eine ärztliche Bescheinigung tragen die Antragsteller. (HKM 23.7.2020) |
|
8 | Was soll ich tun, wenn ich mich unwohl fühle? |
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauch- schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Schulen ist dem Gesundheitsamt und dem Staatlichen Schulamt zu melden. Schülerinnen und Schüler dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre schulische Veranstaltungen nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen ihres Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, es sei denn, dass Angehörige ihres Hausstandes aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in Kontakt zu infizierten Personen stehen. Das Fehlen der Schülerinnen und Schüler gilt als entschuldigt. (HKM 23.7.2020) |
|
7 | Krankmeldung |
Was mache ich, wenn ich krank bin? Wann muss mein Kind zu Hause bleiben? |
Bei Krankheit (egal welcher Art) ist die Klassenleitung zu informieren. Sollten erkrankte Kinder in die Schule kommen, müssen diese separiert und von den Eltern abgeholt werden. Vergleiche hierzu das Ministerschreiben des HKM (12.8.2020) Schaubild des hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie des HKM aber auch die Handreichung des Wiesbadener Gesundheitsamts "Umgang der Schulen mit Covid-19 Fällen oder Verdachtsfällen" |
6 | Wo sollen sich unsere Kinder in den Pausen aufhalten und wo können sie etwas essen? | Es gibt für unsere Schüler jahrgangsgebundene Aufenthaltsbereiche für die Pausen (Anhang: Aufenthaltsbereiche unter Coronabedingungen). Dort können/sollen die Schüler*innen auch essen können, wofür der MNS abzunehmen ist. | |
5 | Muss am GMB eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden? |
Das Tragen eines MNS ist auf dem gesamten Schulgelände Pflicht. Lediglich in den jahrgangsspezifischen Pausenbereichen und während des Unterrichts darf die Maske abgenommen werden. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Während des Unterrichts ist das Tragen eines MNS durch Schüler*innen und Lehrer*innen nicht erforderlich, jedoch individuell möglich. (vgl. Hygieneplan GMB) |
|
4 | Welche Hygieneregeln gelten? |
Die grundlegenden Hygiene-Regeln sind weiterhin einzuhalten (vgl. Hygieneplan GMB): u.a.
|
|
3 | Hygieneplan | Gelten trotz Regelbetriebs weiterhin besondere Hygienemaßnahmen? | Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass bestimmte Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden. (HKM 30.6.2020). Bitte berücksichtigen Sie den überarbeiteten Hygieneplan des GMB (Checkliste Hygieneplan GMB) für den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen. |
2 | Wird der Unterricht wieder im Klassenverbund erteilt? | Ja! Der Präsenzunterricht wird an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden, sodass der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch dem Recht auf Bildung und Chancengerechtigkeit Rechnung getragen wird. Die Aufhebung des Abstandsgebotes ermöglicht grundsätzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und Fachräumen. (HKM 30.6.2020) | |
1 | Zielsetzung | Was ist die Zielvorgabe der Hessischen Landesregierung für das Schuljahr 2020/21? | "Das Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, im kommenden Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb an allen Schulen wiederaufzunehmen." (HKM 30.6.2020) |
- Geschrieben von:
- Rüdiger Jarzina
- Geschrieben am:
- Kategorien:
- Corona-Krise